Title

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Trumsdorf-Wonsees
Marktplatz 18
96197 Wonsees

Telefon: 09274 95017
E-Mail: pfarramt.wonsees@elkb.de
Internet: www.trumsdorf-wonsees.de

2024 01 23 KV Wahl 2024

Am 20. Oktober 2024 werden neue Kirchenvorstände in Bayern gewählt


Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. In ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Hauptberuflichen auf Augenhöhe. In rund 1.500 bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden mit rund 12.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern lenken sie die Geschicke der Ortsgemeinde und beteiligen sich an der Leitung der Kirche.

Die Kirchen­­­vorstandswahl auf einen Blick

Was ist der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. In ihrer sechsjährigen Amtsperiode gestalten die von den Gemeindegliedern Gewählten oder (zum kleineren Teil) Berufenen das Leben ihrer Gemeinde. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für Aktivitäten, rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde. Ergänzt wird das je nach Gemeindegröße aus sechs bis 15 Mitgliedern bestehende Gremium durch Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinden.

Was macht der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Auch durch Personalentscheidungen bei Stellenbesetzungen und bei der Anstellung von Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für Gottesdienste, fördern das Vertrautwerden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.

Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan und die Jahresrechnung, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig, erlassen Satzungen (z.B. für Friedhöfe) und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.

Vorbereitung der Wahl und Zusammensetzung des neuen Kirchenvorstandes

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl wurde ein Vertrauensausschuss gebildet. Dem Vertrauensausschuss gehört Kraft Gesetz die Vorsitzende des Kirchenvorstandes Dekanin Martina Beck an, da sie gegenwärtig den Vorsitz im Kirchenvorstand Trumsdorf-Wonsees vertretungsweise inne hat. Des Weiteren die beiden Vertrauenspersonen des Kirchenvorstandes Erwin Wölfel und Janine Friedmann. Alle weiteren Mitglieder wurden vom gegenwärtigen Kirchenvorstand im Wahlverfahren bestimmt, dies sind: Martina Hacker, Yvonne Schirmer, Werner Ströbel und Alexander Wachtel.

Es werden jeweils vier Kirchenvorsteherinnen bzw. Kirchenvorsteher paritätisch aus Wonsees und Trumsdorf gewählt und zwei werden berufen je einer aus Wonsees und Trumsdorf.

Zur Wahl wird die doppelte Anzahl an Kandidatinnen bzw. Kandidaten  benötigt, also sechzehn sollen es sein.

Der Kirchenvorstand bestimmt dann für die Dauer seiner Amtszeit eine/n Vorsitzende/en. Ebenso bestimmt er innerhalb von drei Monaten in geheimer Wahl aus seiner Mitte eine Vertrauensfrau oder einen Vertrauensmann.

Wer kann kandidieren?

Wer bei der Kirchenvorstandswahl kandidieren möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und in der Kirchengemeinde wohnen. Die Berufung in den Kirchenvorstand mit allen Rechten und Pflichten ist bereits ab 16 Jahren möglich.

Ab März begann der Vertrauensausschuss Menschen für die Kandidatur zu motivieren und zu gewinnen. Wir hoffen, dass sich viele ansprechen lassen!

Wer kann wählen?

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate der Kirchengemeinde angehören. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab dem 14. Lebensjahr.

Alle Infos für Wählende

 

Termine


gemeinsamer Gottesdienst von Hollfeld, Krögelstein, Trumsdorf und Wonsees

Wonsees:
St.-Laurentius-Kirche Wonsees
Pfarrer Michael Müller

Kasendorf:
Johanneskirche Azendorf

Vortrag und Austausch
EBW Oberfranken-Mitte e.V.

Thurnau:
Gemeindehaus "Lichtblick" Thurnau

Thurnau:
St.-Michael-Kirche Trumsdorf

Tageslosung

Du sprachst: Ich bin unschuldig; der HERR hat ja doch seinen Zorn von mir gewandt. Siehe, ich will dich richten, weil du sprichst: Ich habe nicht gesündigt.
Jeremia 2,35
Jesus, gedenke an mich, wenn du in dein Reich kommst!
Lukas 23,42